Sie sichern zuerst die Zusage eines neuen Pflegedienstes, stimmen Startdatum und Leistungen ab und kündigen danach den bisherigen Vertrag. So bleibt Ihre Versorgung planbar, während Sie Pflegebedarf, Pflegegrad und persönliche Wünsche in die neue Betreuung einbringen.

Ein Pflegedienstwechsel lässt sich gut vorbereiten, wenn Sie die Versorgung, den Vertrag und die Unterlagen Schritt für Schritt koordinieren. Bei regelmäßiger Pflege sollte der neue Dienst den Beginn und die übernommenen Leistungen bestätigen, bevor Sie die Kündigung einreichen.
Welche Kündigungsregeln gelten für den Pflegevertrag?
Als pflegebedürftige Person können Sie Ihren Pflegevertrag nach § 120 Abs. 2 SGB XI jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Prüfen Sie vor dem Wechsel trotzdem die Vertragsunterlagen und planen Sie das Vertragsende passend zum vereinbarten Start des neuen Dienstes.
Was bedeutet § 120 Abs. 2 SGB XI für die Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Regelung ermöglicht Ihnen, den Pflegevertrag jederzeit zu beenden; einen Grund müssen Sie dafür nicht angeben. Eine vertragliche Kündigungsfrist darf dieses Recht der pflegebedürftigen Person nicht einschränken. Lesen Sie den Vertrag dennoch aufmerksam, damit Sie wissen, welche Leistungen vereinbart sind und wie die Abrechnung zum Vertragsende erfolgt.
Eine ordentliche Kündigung mit Frist kann im Vertrag für den Pflegedienst geregelt sein. Wenn Sie bei einer Klausel unsicher sind oder der Dienst sich auf eine Frist beruft, bitten Sie Ihre Pflegeberatung oder eine Verbraucherberatungsstelle um Prüfung.
Wie kündigen Sie schriftlich und was gilt bei einer Kündigung durch den Pflegedienst?
Auch wenn für Ihre Kündigung keine besondere Form vorgeschrieben ist, reichen Sie sie schriftlich ein und bewahren Sie einen Zustellnachweis auf. Nennen Sie Ihren Namen, gegebenenfalls die Vertragsnummer und das gewünschte Vertragsende. Eine Begründung ist nicht nötig. Kündigt eine bevollmächtigte Person für Sie, sollte sie einen Nachweis der Vollmacht beilegen.
Bei einer Kündigung durch den Pflegedienst sollten Sie sofort das Vertragsende, die noch geplanten Einsätze und die Übergabe klären. Informieren Sie Ihre Pflegekasse und beginnen Sie parallel mit der Suche nach Anschlussversorgung. Dokumentieren Sie konkrete Probleme wie ausgefallene Termine oder Pflegefehler, falls Sie diese später besprechen oder prüfen lassen möchten.
Welche Besonderheiten gibt es bei Behandlungspflege?
Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe richtet sich nach einer ärztlichen Verordnung und wird über die Krankenkasse organisiert. Klären Sie mit dem neuen Dienst, ob er die verordneten Maßnahmen übernehmen kann und ab wann die Versorgung gesichert ist. Stimmen Sie außerdem ab, ob eine aktuelle Verordnung oder weitere Schritte mit der Krankenkasse nötig sind.
Wie finden Sie einen passenden neuen Pflegedienst?
Ein passender neuer Pflegedienst muss Ihre benötigten Leistungen, Einsatzzeiten und den gewünschten Starttermin zuverlässig abdecken. Holen Sie diese Zusagen ein, bevor Sie den bisherigen Dienst kündigen, und gleichen Sie Angebote mit Ihrem persönlichen Pflegebedarf ab.
Welche Leistungen und Einsatzzeiten müssen Sie vorab klären?
Beschreiben Sie konkret, welche Unterstützung Sie brauchen: etwa Körperpflege, Mobilitätshilfe, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Behandlungspflege. Halten Sie auch fest, wann die Einsätze stattfinden müssen, ob Wochenendtermine erforderlich sind und wie kurzfristige Ausfälle vertreten werden.
Fragen Sie, ob eine feste Bezugspflege möglich ist und wer Ihre Ansprechperson in der Pflegedienstleitung sein wird. Wenn sich Ihr Pflegebedarf verändert hat, gleichen Sie die Planung mit Ihrem Pflegegrad und den verfügbaren Pflegesachleistungen ab. Zusätzliche Betreuungsangebote wie Altenbetreuung zu Hause können ergänzen, ersetzen aber keine verordnete Behandlungspflege.
Wie vergleichen Sie Angebote und Kosten?
Bitten Sie jeden angefragten Dienst um ein schriftliches Leistungs- und Preisverzeichnis sowie einen Kostenvoranschlag. Prüfen Sie, welche Leistungen über Pflegesachleistungen abgerechnet werden und welche Eigenanteile entstehen. Berücksichtigen Sie auch, ob Sie Pflegegeld beziehen oder den Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Ihre Planung einbeziehen.
Ein Überblick zu den Kosten der Pflege zu Hause hilft Ihnen, Fragen zu Eigenanteilen und finanzieller Planung vorzubereiten. Lassen Sie sich erklären, wie einzelne Leistungen auf dem Leistungsnachweis erscheinen und wann Sie eine Rechnung erhalten.
Wer kann Sie bei der Suche und Planung beraten?
Ein Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung unterstützt Sie dabei, Angebote zu finden und die Finanzierung zu sortieren. Sie können dort auch klären, welche Unterlagen für die Planung wichtig sind und wie sich Änderungen bei Pflegegeld oder Pflegesachleistungen auswirken.
Wenn Sie zusätzlich persönliche Unterstützung im Alltag suchen, kann eine Seniorenbetreuerin eine Ergänzung sein. Teilen Sie bei Beratungsgesprächen mit, welche Aufgaben ein Pflegedienst übernehmen muss, damit medizinische und pflegerische Leistungen klar abgegrenzt bleiben.
Wie gelingt die Übergabe ohne Versorgungslücke?
Sie vermeiden eine Versorgungslücke, indem Sie Einsatzbeginn, Unterlagen und Verantwortlichkeiten zwischen altem und neuem Dienst abstimmen. Legen Sie fest, wer welche Informationen übermittelt und wie die Betreuung am letzten und ersten Einsatztag organisiert ist.
Welche Pflegeunterlagen und Nachweise braucht der neue Dienst?
Bitten Sie den bisherigen Pflegedienst vor dem letzten Einsatz um die relevanten Pflegeunterlagen. Dazu gehören die Pflegedokumentation, der aktuelle Pflegeplan und vorhandene Leistungsnachweise. Prüfen Sie die Unterlagen auf Aktualität und halten Sie fest, welche Informationen der neue Dienst für die Versorgung braucht.
Für eine datenschutzgerechte Weitergabe benötigen Sie eine passende Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage. Ordnen Sie wichtige Dokumente selbst und klären Sie, ob der neue Dienst Kopien benötigt. Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt den Dienst wechseln, kann eine Pflegeüberleitung nach dem Krankenhaus helfen, den Übergang in die häusliche Versorgung zu strukturieren.
Wie stimmen Sie Verordnungen, Medikamente und Behandlungspflege ab?
Legen Sie dem neuen Dienst aktuelle ärztliche Verordnungen sowie den Medikamentenplan oder Medikationsplan vor. Klären Sie, wer die Verordnungen an die Krankenkasse weiterleitet und ob vor dem ersten Einsatz eine Genehmigung oder eine neue Verordnung vorliegen muss.
Besprechen Sie besonders sorgfältig den Beginn der Behandlungspflege, etwa bei Wundversorgung oder regelmäßiger Medikamentengabe. Stimmen Sie die Aufgaben mit der verordnenden Praxis und dem neuen Dienst ab. Bei einem Wechsel mitten im Monat klären Sie außerdem, welche Einsätze jeder Dienst abrechnet.
Wen müssen Sie über den Pflegedienstwechsel informieren?
Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Wechsel und fragen Sie, welche Angaben sie für die Abrechnung benötigt. Bei häuslicher Krankenpflege stimmen Sie den Übergang auch mit der Krankenkasse ab. Wenn eine Arztpraxis Verordnungen ausstellt, teilen Sie ihr mit, wer die Behandlungspflege künftig übernimmt.
Nutzen Sie vor dem Wechsel eine kurze Checkliste:
- Bestätigung des neuen Dienstes mit Startdatum und Leistungsumfang einholen
- Kündigung schriftlich einreichen und Zustellung dokumentieren
- Pflegekasse und bei Behandlungspflege Krankenkasse informieren
- Pflegeunterlagen, Verordnungen und Medikamentenplan bereitlegen
- Schlüsselübergabe und letzte sowie erste Einsätze abstimmen
- Abschließende Abrechnung und Leistungsnachweise prüfen
Eine sichere Anschlussversorgung hat Vorrang
Kündigen Sie erst, wenn der neue Pflegedienst den Versorgungsbeginn und die benötigten Leistungen bestätigt hat. Stimmen Sie danach die Kündigung, die Unterlagenübergabe und die Abrechnung mit allen Beteiligten ab.
Beobachten Sie in den ersten Wochen, ob Einsatzzeiten und vereinbarte Leistungen im Alltag funktionieren. Melden Sie Abweichungen frühzeitig der zuständigen Ansprechperson und bewahren Sie Verträge, Verordnungen sowie Leistungsnachweise geordnet auf.
